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SOLAN GmbH in der Restrukturierung: Erzgebirgischer Sonnenschutz-Hersteller nutzt Eigenverwaltung zur Neuaufstellung
Neukirchen/Erzgebirge, 13.03.2024
Mit Beschluss vom 14.02.2024 kam das Amtsgericht Chemnitz dem Antrag der SOLAN GmbH – Sonnenschutz – Dekoration auf eine gerichtliche Restrukturierung nach. Der regionale Hersteller von Sicht- und Sonnenschutz für den Innen- und Außenbereich befindet sich damit momentan in einer Eigenverwaltung. „Die Verfahrensart ermöglicht es mir als Geschäftsführer, das operative Geschäft weiterzuführen. Zugleich wird gemeinsam mit dem Sanierungsteam eine Lösung für die momentane Situation erarbeitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden über die Lage bereits informiert. Dabei hat sich ein großer Rückhalt für unser Unternehmen gezeigt. Das gibt Mut und hilft uns, geschlossen an die nun anstehenden Aufgaben zu gehen“, sagt Rainer W. Nickel, Geschäftsführer der SOLAN GmbH. Vor allem durch globale Krisen sowie das rückläufige Kaufverhalten der Kunden sowie starke Veränderungen im Wettbewerbsumfeld wurde die Restrukturierung erforderlich.

Massive Kostensteigerungen konnten nicht weitergegeben werden
Das mittelständische Unternehmen aus Neukirchen im Erzgebirge blickt auf eine fast 70-jährige Historie zurück. Im Bereich dekorativer Lösungen für den Sicht- und Sonnenschutz genießt der Betrieb einen guten Ruf bei seinen Kunden und kann auf Erfahrung und Profession setzen. Dennoch geriet die SOLAN GmbH zuletzt in eine wirtschaftlich schwierige Situation. Mit dem Ende der Corona-Pandemie und dem Beginn der Energiekrise brach die Nachfrage nach den Produkten deutlich ein. Dringend nötige Preisanpassungen wurden von den Großkunden teilweise nicht mitgetragen. Gewohnte Lieferantenverträge wurden aufgekündigt. Der Betrieb aus Neukirchen reagierte und verlagerte sein Engagement auf Fachhändler und Endkunden. Doch auch hier waren die massiven Kostensteigerungen bei Energie, Logistik und Material durch die globalen Krisen wie den Ukraine-Krieg schwer weiterzugeben. Es kam zu einer Liquiditätslücke. Die Geschäftsführung leitete umgehend Maßnahmen zur Sanierung ein, diese konnten außergerichtlich jedoch nicht abgeschlossen werden.

„Dass das Gericht dem Eigenverwaltungs-Antrag der SOLAN GmbH zugestimmt hat, zeigt das Vertrauen in das Unternehmen. Im Rahmen dieses modernen Ansatzes werden wir im Sanierungsteam nun alle Optionen prüfen, um eine baldige Neuaufstellung und langfristige Lösung für den Betrieb zu finden. Die Chancen dafür sehe ich als sehr positiv an, da die Mitarbeiter hinter dem Unternehmen stehen und auch bei den Lieferanten und Gläubigern eine starke Vertrauensbasis besteht“, sagt Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt. Er übernimmt das Amt des Generalbevollmächtigten und steht der Geschäftsführung somit in allen insolvenzrechtlichen Fragen zur Seite. Wichtige Meilensteine wurden im Rahmen der Restrukturierung bereits erreicht. So kann der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weitergeführt werden und auch die Gehälter der Belegschaft sind durch das Insolvenzgeld für die Monate Februar bis April gesichert.

Auch Investorenlösung wird geprüft
Bei den anstehenden Sanierungslösungen wird aktuell in alle Richtungen sondiert. Dazu zählt auch ein strukturierter und ergebnisoffener Investorenprozess. Für diesen zeichnet Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH und Co. KG verantwortlich. „Die SOLAN GmbH besitzt eine lange Tradition, hochwertige Produkte und umfassende Expertise im Bereich des dekorativen Sonnenschutzes. Diese Voraussetzungen dürften das Unternehmen für Investoren sehr interessant machen. Wir werden den Markt sondieren, aussichtsreiche Kandidaten kontaktieren und Gespräche führen, um das vorhandene Potenzial dieses Lösungsansatzes auszuloten“, so Simon Leopold. Sein Team übernimmt im Verfahren zudem die kaufmännische Begleitung, die Planung sowie das Controlling.

Der vom Gericht bestellte (vorläufige) Sachwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi von Stapper | Jacobi | Schädlich Rechtsanwälte sieht gute Aussichten für die Restrukturierung des Unternehmens. „Sowohl auf Seiten des Unternehmens als auch auf der der Gläubiger nehme ich hohe Gesprächsbereitschaft und Lösungsorientierung wahr. Hinzu kommt die starke Verbundenheit der SOLAN GmbH mit dem Erzgebirge, der zuverlässige Ruf als Lieferant und der Rückhalt aus der Mitarbeiterschaft. All das sind die richtigen Voraussetzungen, um für das kommende Eigenverwaltungsverfahren zuversichtlich zu sein.“ Als (vorläufiger) Sachwalter überwacht der Rechtsanwalt die eigenverwaltende Geschäftsführung im Interesse der Gläubiger.

Über die SOLAN GmbH – Sonnenschutz – Dekoration
Das Unternehmen kann auf eine mehr als 70-jährige Firmengeschichte im Bereich der Herstellung von Sonnenschutz zurückblicken. Heute wird am Standort in Neukirchen im Erzgebirge von 55 Mitarbeitern auf einer Produktionsfläche von 4.000 Quadratmetern gefertigt. Für den Innenbereich werden dabei Plissees, Rollos und Doppelrollos in mannigfaltigen Designs mit unterschiedlichen Befestigungsmöglichkeiten hergestellt. Kunden können dabei aus 1.500 Stoffvarianten wählen. Für den Außenbereich fertigt der Betrieb vielseitige Jalousien, Rollläden und Außenraffstores inklusive Insektenschutz an. Zum Portfolio gehören zudem Markisen und Sonnenschirme sowie die Integration des Sonnenschutzes in Smart-Home-Systeme. Die Anfertigung der Produkte erfolgt dabei stets individuell und nach Kundenwunsch.

Mehr Informationen: www.solan.de