Kulitzscher & Ettelt unterstützt Geschäftsführung und vorläufigen Insolvenzverwalter im FEXCOM Verfahren
Deutschlands größter, unabhängiger Premiumpartner der Netzbetreiber O2, Telekom und Vodafone, sowie deren Einzelmarken, hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Auch das Schwesterunternehmen One Brand Solution GmbH mit Sitz in Bochum und die Konzermutter Phillion SE mit Sitz in Berlin mussten Anträge stellen. Die Gruppe beschäftigt ca. 500 Mitarbeiter und betreibt über 170 Filialen. Aufgrund eines entsprechenden Gruppengerichtsstandsbeschlusses ist das Amtsgericht Leipzig für sämtliche Verfahren zuständig.
Die Geschäftsführer der Gesellschaften haben in enger Abstimmung mit dem eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter Joachim Voigt-Salus, die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt mit dem Legalpart im Verfahren beauftragt. Die Kanzlei verfügt über eine Expertise bei der Sanierung von Unternehmen mit erheblicher Filialstruktur, so dass man sich hier mit dem entsprechenden rechtlichen Know-How für die anstehenden Aufgaben verstärkt.
Nach der Erntebrot GmbH, der aptus GmbH, sowie der Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co.KG ist die Philion-Gruppe mit ihren Gesellschaften in kürzester Zeit ein weiterer Filialist mit über 100 Shops, der durch die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt beraten, begleitet und saniert wird.
Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Projektleiter)
Rechtsanwalt Thomas Goltzsch (Insolvenzarbeitsrecht)
Rechtsanwältin Annett Rennert (Insolvenzmietrecht)
Kulitzscher & Ettelt berät Wirecard Communication Services GmbH im gerichtlichen Sanierungsverfahren
Der Finanzskandal um die Wirecard AG zieht immer weitere Kreise.
Die Insolvenz der Wirecard AG brachte auch die Tochtergesellschaften von jetzt auf gleich in akute Finanznöte, da die konzerninternen Zahlungsströme versiegten. Die Folge war auch hier die unumgängliche Beantragung der jeweils notwendigen Insolvenzverfahren.
Die Wirecard Communication Services GmbH mit Sitz in Leipzig betreibt ein Callcenter mit 300 hochqualifizierten Mitarbeitern im Bereich bankspezifischer Produkte und Dienstleistungen. Als selbständige Serviceeinheit ist die Gesellschaft gerade mit der vorhandenen Spezialisierung für strategische Investoren sehr interessant. Da sich die Gesellschaft bereits vor der Wirecard-Krise in einem Verkaufsprozess befand, hat sich die Geschäftsführung, begleitet durch den Unternehmenssanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt, dazu entschlossen, die Einleitung des gerichtlichen Sanierungsverfahrens als Chance zu sehen, den Standort und die Arbeitsplätze zu erhalten und dadurch für die Gläubiger eine bestmögliche Absicherung ihrer Forderungen zu erreichen.
Das angerufene Insolvenzgericht ist der Argumentation der Gesellschaft gefolgt und hat sich für das Verfahren der Wirecard Communication Services GmbH für örtlich und sachlich zuständig erklärt. Dadurch ist aus Sicht der Geschäftsführung und der Berater der Weg für einen erfolgreichen Investorenprozess geebnet.
Stefan Ettelt: "Unmittelbar nach Kriseneintritt haben sich bereits zwei Investoren bei der Gesellschaft gemeldet und starkes Interesse am Standort und den Mitarbeitern bekundet. Damit ist das eingeleitete gerichtliche Sanierungsverfahren für die Gläubiger, aber auch für die Mitarbeiter und den Standort Leipzig der richtige Weg."
Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Projektleiter)
Rechtsanwältin Ines Adam
Rechtsanwältin Stefanie Blümke
Corona-Pandemie zwingt Einzelhandelfilialist Herzog & Bräuer in die Eigenverwaltung
Herzog & Bräuer betreibt als Einzelhandelfilialist 115 Fachgeschäfte, in denen das Unternehmen mit seinen derzeit 477 Mitarbeitern hochwertige Miederwaren und Unterwäschekollektionen vertreibt.
Ab dem 18.03.2020 musste das Unternehmen nach behördlicher Anordnung alle 115 Filialen schließen und konnte seit diesem Zeitpunkt praktisch keine Umsätze mehr erwirtschaften. Die Kosten für Miete, Löhne, Versicherungen usw. liefen jedoch weiter. Zudem ist das Unternehmen durch laufende Lieferverträge verpflichtet, den Herstellern Waren abzunehmen, konnte diese aber nicht mehr verkaufen.
Die Geschäftsführung hat sich daher entschlossen, am 29.04.2020 einen Antrag auf Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens in Form der Eigenverwaltung vor dem Amtsgericht Leipzig zu stellen. Mit Beschluss noch vom gleichen Tage ist das Insolvenzgericht dem Antrag gefolgt, hat die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, den obligatorischen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt und den vorläufigen Sachwalter bestimmt.
Unterstützt wird das Unternehmen hierbei durch den erfahrenen Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt. Dieser hat von der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren auch Generalvollmacht erhalten.
Das Sanierungsteam um Rechtsanwalt Ettelt hat bereits mehrfach große Filialisten mit über 100 Filialen in Eigenverwaltungsverfahren begleitet. Vorliegend sind nach seiner Ansicht gute Ansätze zu erkennen, dass das Unternehmen mit einem gesunden operativen Kern aus dem Sanierungsverfahren mittels eines Insolvenzplans wieder hinaus geführt werden kann.
Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Generalbevollmächtigter)
Rechtsanwältin Ines Adam (Insolvenzrecht)
Rechtsanwältin Michaela Jödicke (Insolvenzrecht)
Rechtsanwältin Annett Rennert (Gewerbemietrecht)
Rechtsanwalt Thomas Goltzsch (Arbeitsrecht)
Simon Leopold (CRO / ABG Consulting GmbH)
Die Krise in der Krise
Die Corona-Krise hat die gesamte Bundesrepublik fest in der Hand.
Bedingt durch die weitreichenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus „SARS-CoV-2“ geraten Unternehmen zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten und laufen Gefahr, zahlungsunfähig zu werden. Bei Zahlungsunfähigkeit ist die Geschäftsleitung eines Unternehmens grundlegend gemäß § 15a InsO verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Um eine Welle von Insolvenzanträgen zu vermeiden, hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, welche den Unternehmen in der aktuellen Situation helfen und die Auswirkungen der Corona-Krise abschwächen sollen.
So wird derzeit eine Regelung vorbereitet, wonach die Insolvenzantragsverpflichtung zunächst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt werden soll. Voraussetzung für jedes einzelne Unternehmen ist hierbei aber, dass die wirtschaftliche Krise auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und zudem die begründete Aussicht besteht, dass die Krise durch die öffentlichen Hilfsmaßnahmen oder weitere Sanierungsbemühungen überwunden werden kann. Eine rechtskräftige Regelung besteht derzeit noch nicht.
Darüber hinaus wurden durch die Bundesregierung bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen, welche die Unternehmen in dieser schwierigen Zeit unterstützen sollen. Zu nennen sind hier insbesondere die Regelungen zum erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld oder auch steuerliche Liquiditätshilfen. Ferner ist die Beantragung von Staatshilfen zur Überbrückung der Krisensituation möglich. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung haben hier über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Möglichkeit geschaffen, Sofortkredite in Anspruch zu nehmen. Auch Hausbanken bewilligen in der aktuellen Situation weitere Darlehen.
Im Einzelfall ist es wichtig zu prüfen, inwieweit Liquidität durch die Senkung der laufenden Kosten geschaffen werden kann. Insbesondere kommen hier auch Stundungsvereinbarungen mit Banken, Vermietern, Lieferanten oder auch öffentlichen Trägern in Betracht.
Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt berät Unternehmen auch in der aktuellen Situation selbstverständlich professionell und prüft – ggf. auch gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern – die bestehenden Optionen, um die Auswirkungen der Krise bestmöglich abzufedern. Damit das Unternehmen nach Überwindung der Krise wieder erfolgreich durchstarten kann, ist es allerdings auch notwendig, alle Optionen zu prüfen. Hierbei kann auch ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung in Betracht kommen. Anderes als im Regelverfahren bleibt der Unternehmer hier an Bord und hält die Fäden der Sanierung selbst in der Hand.
Betriebsfortführung im Sanierungsverfahren der Mansfelder Aluminiumwerk GmbH gesichert
Das Unternehmen mit Sitz in Hettstedt, welches rd. 100 Mitarbeiter beschäftigt, musste Mitte des Jahres 2019 einen Brand in der Kaltwalzanlage verkraften.
Dadurch bedingt kam es zu einem ca. 5-wöchigen Stillstand der Anlage, was sich nicht nur auf den Umsatz, sondern auch später negativ auf die Liquidität des Unternehmens auswirkte. Ende des Jahres 2019 sah man sich daher veranlasst, beim Amtsgericht Halle (Saale) einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen. Das Gericht bestätigte diesen in vollem Umfang, so dass das Team um den Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt, welcher auch vorliegend die Rolle eines Generalbevollmächtigten inne hat, mit den notwendigen Arbeiten zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebes beginnen konnte.
Nach arbeitsintensiven Tagen Ende des Jahres 2019 steht nun fest: Die Fortführung des Unternehmens ist zunächst gesichert. Neben der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes ist es dem Sanierungsteam insbesondere gelungen, die Lieferanten und Kunden, aber auch Logistik- und Finanzpartner zu überzeugen, das Sanierungsverfahren der Mansfelder Aluminiumwerk GmbH positiv zu begleiten.
Gemeinsam mit dem im vorliegenden Verfahren obligatorischen vorläufigen Gläubigerausschuss und dem vom Gericht eingesetzten vorläufigen Sachwalter wird es in den nächsten Wochen und Monaten nun darum gehen, eine Sanierungslösung umzusetzen und das Unternehmen erfolgreich aus dem gerichtlichen Verfahren herauszubegleiten.
Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Generalbevollmächtigter)
Rechtsanwältin Ines Adam
Rechtsanwältin Michaela Jödicke
Kulitzscher & Ettelt - Mit dem DRK-Verfahren in den TOP 10 der größten Insolvenzen 2019
Das JUVE-Magazin hat für das Jahr 2019 die größten Insolvenzverfahren in Deutschland ermittelt.
Dabei gelang der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt erstmalig eine Platzierung im Bereich der TOP 10. Mit dem Eigenverwaltungsverfahren der DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH konnte ein Großverfahren (mit über 1.700 Mitarbeitern) erfolgreich bearbeitet und durch einen Insolvenzplan auch abgeschlossen werden.
Dem Partner der Kanzlei, Rechtsanwalt Stefan Ettelt, wurde im Rahmen des Verfahrens Generalvollmacht erteilt, dies im übrigen gemeinsam mit Rechtsanwalt Dirk Schöne aus der Kanzlei Dentons. Beide Teams verantworteten in einem gelungenen Zusammenwirken die Eigenverwaltung und wurden dabei durch Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert als Sachwalter tatkräftig unterstützt. Die Beendigung des Verfahrens nach nur 6 Monaten intensiver Arbeit war eine hervorragende Teamarbeit der drei beteiligten Kanzleien.
Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Generalbevollmächtigter)
Rechtsanwältin Julia Schilling
Rechtsanwältin Ines Adam
Rechtsanwältin Stefanie Blümke
Rechtsanwältin Annett Rennert
Rechtsanwalt Thomas Goltzsch
Sanierung der Tittel Drahtwarenfabrik GmbH erfolgreich abgeschlossen
Das Unternehmen im sächsischen Großröhrsdorf gehörte ursprünglich zu einer Holding, welche darüber hinaus noch über ein Schwesterunternehmen in Halver/Nordrhein-Westfalen verfügte.
Nachdem alle 3 Gesellschaften im Verlauf des letzten Jahres Insolvenz beantragen mussten, zeigte sich im Rahmen der Sanierung schnell, dass allein die Tittel Drahtwarenfabrik GmbH über einen gesunden operativen Kern verfügte.
Es war daher folgerichtig, dass auch nur in diesem Verfahren die Eigenverwaltung beantragt und während des erfolgreichen Sanierungsprozesses fortgeführt wurde. Dem Team um den Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt gelang es, nicht nur das Unternehmen wieder auf gesunde Füße zu stellen, sondern auch einen für die Gläubiger attraktiven Investorenprozess durchzuführen. Dabei setzte sich die bisherige Eigentümerfamilie mit dem besten Gebot gegenüber weiteren vorhandenen Investoren durch.
Den knapp 60 Mitarbeitern des Unternehmens konnte daher auf einer Mitarbeiterversammlung Anfang Januar 2020 die positive Nachricht über den erfolgreichen Abschluss der gerichtlichen Sanierung mitgeteilt werden.
Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Generalbevollmächtigter)
Rechtsanwältin Stefanie Blümke