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{ Marken-Autohaus erfolgreich im
Verfahren nach § 270 b InsO saniert |
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Der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt ist es gelungen, einen langwierigen Gesellschafterstreit durch Instrumente der Insolvenzordnung - konkret einem sog. Schutzschirmverfahren nach § 270 b InsO - zu beenden und damit das Unternehmen erfolgreich zu sanieren.
Die Ausgangslage war äußerst kompliziert. Die Gesellschafterstreitigkeiten wurden bereits mehrjährig über die Gerichte ausgetragen, hatten bereits enorme Beraterhonorare verursacht und die Geschäftsführung und Gesellschafter vom eigentlichen Tagesgeschäft abgehalten. Die Folge: Das Autohaus wurde drohend zahlungsunfähig.
Die Lösung: Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt leitete im Auftrag der Geschäftsführung ein sog. Schutzschirmverfahren ein und konnte im Rahmen der gerichtlich angeordneten 3-Monats-Frist zur Erstellung des Insolvenzplans die festgefahrenen Verhandlungen zwischen den Gesellschaftern unter dem Druck des Verfahrens wieder beleben, moderieren und einem Ergebnis erfolgreich zuführen.
Noch innerhalb der Frist und vor Eröffnung des Verfahrens konnte eine Einigung der Gesellschafter erzielt werden und der Antrag wurde nach nur 2 Monaten der vorläufigen Eigenverwaltung zurückgenommen. Das Unternehmen wurde erfolgreich saniert, die Gesellschafter haben sich auseinandergesetzt, teilweise sind Gesellschafter aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Von der Öffentlichkeit konnte das Sanierungsverfahren weitgehend ferngehalten werden, das Amtsgericht hat die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung nicht veröffentlicht, so dass hier modernste Instrumente der Insolvenzordnung innovativ eingesetzt und erfolgreich angewandt wurden.
Das Projekt wurde von dem geschäftsführenden Partner der Kanzlei Rechtsanwalt Ettelt geleitet, er wurde unterstützt durch die Rechtsanwältinnen Schilling und Adam.
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