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{ Corona-Pandemie zwingt Einzelhandelfilialist Herzog & Bräuer in die Eigenverwaltung |
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Herzog & Bräuer betreibt als Einzelhandelfilialist 115 Fachgeschäfte, in denen das Unternehmen mit seinen derzeit 477 Mitarbeitern hochwertige Miederwaren und Unterwäschekollektionen vertreibt.
Ab dem 18.03.2020 musste das Unternehmen nach behördlicher Anordnung alle 115 Filialen schließen und konnte seit diesem Zeitpunkt praktisch keine Umsätze mehr erwirtschaften. Die Kosten für Miete, Löhne, Versicherungen usw. liefen jedoch weiter. Zudem ist das Unternehmen durch laufende Lieferverträge verpflichtet, den Herstellern Waren abzunehmen, konnte diese aber nicht mehr verkaufen.
Die Geschäftsführung hat sich daher entschlossen, am 29.04.2020 einen Antrag auf Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens in Form der Eigenverwaltung vor dem Amtsgericht Leipzig zu stellen. Mit Beschluss noch vom gleichen Tage ist das Insolvenzgericht dem Antrag gefolgt, hat die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, den obligatorischen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt und den vorläufigen Sachwalter bestimmt.
Unterstützt wird das Unternehmen hierbei durch den erfahrenen Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt. Dieser hat von der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren auch Generalvollmacht erhalten.
Das Sanierungsteam um Rechtsanwalt Ettelt hat bereits mehrfach große Filialisten mit über 100 Filialen in Eigenverwaltungsverfahren begleitet. Vorliegend sind nach seiner Ansicht gute Ansätze zu erkennen, dass das Unternehmen mit einem gesunden operativen Kern aus dem Sanierungsverfahren mittels eines Insolvenzplans wieder hinaus geführt werden kann.
Verfahrensbeteiligte:
Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Generalbevollmächtigter)
Rechtsanwältin Ines Adam (Insolvenzrecht)
Rechtsanwältin Michaela Jödicke (Insolvenzrecht)
Rechtsanwältin Annett Rennert (Gewerbemietrecht)
Rechtsanwalt Thomas Goltzsch (Arbeitsrecht)
Simon Leopold (CRO / ABG Consulting GmbH)
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