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{ Schutzschirmverfahren der Hilfe für das
behinderte Kind Bayreuth gGmbH - ein
Tochterunternehmen der Diakonie Bayreuth - erfolgreich beendet |
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Das erst Ende August 2015 eingeleitete Schutzschirmverfahren über das Vermögen der Hilfe für das behinderte Kind Bayreuth gGmbH konnte am 21.01.2016 bereits wieder erfolgreich beendet werden.
Die Gläubigerversammlung hat im Erörterungs- und Abstimmungstermin den vom Unternehmen gemeinsam mit dem Sanierungsberater, Rechtsanwalt Stefan Ettelt, erstellten Insolvenzplan in allen 5 gebildeten Gruppen mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.
Neben einer Neuorganisation des Unternehmens und einer Neustrukturierung der Gesellschaft auf Gesellschafterebene, ist besonders hervorzuheben, dass die ganz überwiegende Anzahl der 212 Arbeitsplätze im Unternehmen erhalten bleiben konnten. Im Ergebnis konnte durch den Insolvenzplan den Gläubigern eine außergewöhnliche Quote von 69 % angeboten werden.
Mit Aufhebung des Insolvenzverfahren, mit welcher spätestens im März 2016 gerechnet wird, kann das Unternehmen saniert und neustrukturiert und insbesondere befreit von finanziellen Altlasten seinen wichtigen Aufgaben im Bereich der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung in Bayreuth nachgehen.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde während des Schutzschirmverfahrens durch folgendes Team unterstützt:
Rechtsanwalt: Stefan Ettelt
Rechtsanwältin: Julia Schilling
Rechtsanwältin: Stefanie Blümke
Wirtschaftsprüfer: Holger Kunz
- sämtlichst Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt -
P.S. Das Verfahren befindet sich auf Platz 43 der 50 größten Insolvenzverfahren der Juve-Liste für das Jahr 2015 wieder
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