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{ Schutzschirmverfahren für die SKV Kita gGmbH gestartet |
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Das Amtsgericht Halle hat am 09.05.2016 das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren betreffend der SKV Kita gGmbH angeordnet. Die Gesellschaft, welche 10 Kindertagesstätten und 4 Horteinrichtigungen in Halle mit über 2000 Kindern betreut und aktuell 250 Mitarbeiter beschäftigt, befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise.
Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt, in Person des geschäftsführenden Partners Rechtsanwalt Ettelt, hat das Schutzschirmverfahren gemäß § 270b InsO im Auftrag der Gesellschaft iniziiert und eingeleitet. Das Amtsgericht Halle ist dem Antrag uneingeschränkt gefolgt und auch den von der Gesellschaft vorgeschlagenen vorläufigen Sachwalter eingesetzt.
Ziel des angestrebten gerichtlichen Sanierungsverfahrens wird es sein, durch den vorzulegenden und mit den Gläubigern abgestimmten Insolvenzplan die Gesellschaft zu sanieren, alle Arbeitsplätze im Unternehmen zu erhalten und damit die SKV Kita gGmbH als größten freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtigungen der Stadt Halle zu erhalten.
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