Kanzlei

Wir sind die Traditionskanzlei -
Kulitzscher & Ettelt.

Unsere Kanzlei berät und betreut seit nunmehr 50 Jahren regional und überregional mittelständische Wirtschaftsunternehmen, Freiberufler und Selbständige und hilft, den ständig wechselnden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. In Sanierungsfällen sind wir erfolgreiche Projektsteuerer und -gestalter.
Tradition und Innovation zu verbinden, ist die Philosophie unserer Kanzlei. Gerade aufgrund der Historie ist es unser Anspruch, allen Mandanten ein modernes und hoch spezialisiertes Beratungszentrum zur Verfügung zu stellen. 8 Anwälte und weitere 10 Mitarbeiter stehen in der Kanzlei bereit, tagtäglich den Ansprüchen unserer Mandanten aufs Neue gerecht zu werden.

Unsere Anwälte sind, was sich insbesondere in deren Fachanwaltstiteln widerspiegelt, hochspezialisiert. Sie sind befähigt, auch komplexe Rechtsprobleme im Team zu lösen. All dies ermöglicht eine optimale Beratung und Vertretung unserer Mandanten.

ESUG

Sanierung /
Restrukturierung

Hilfe in der Not durch Steuerbarkeit von Sanierunsgprozessen

Von der Krise bis zum erfolgreichen Abschluss des Sanierungs- bzw. Insolvenzverfahrens - bei uns bleibt der Unternehmer an Bord.

Eine erfolgreiche Unternehmenssanierung durch die Insolvenz scheiterte bislang insbesondere an der Intransparenz des Insolvenzverfahrens. Erst im Laufe des Insolvenzverfahrens und nach Eintritt irreversibler Tatsachen erfuhr der Unternehmer, ob der Insolvenzverwalter geeignet ist, das Unternehmen zu sanieren und erfolgreich fortzuführen oder aber ob er sich als Liquidator berufen fühlt. So kam es in der Vergangenheit häufig vor, dass der Insolvenzverwalter das Unternehmen mit operativ gesundem Kern an Dritte verkaufte und damit dem Unternehmer die Wertschöpfungsquelle und Existenzgrundlage entzog. Der Unternehmer geriet dadurch nicht selten selbst in die Insolvenz.

Scheiterte die außergerichtliche Sanierung, war die Stellung eines Insolvenzantrages praktisch der Schlusspunkt der Sanierungsbemühungen. Dies ändern wir.

Mit dem im März 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gibt es sowohl für die Unternehmer, als auch für die Gläubiger vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Gestaltungsmöglichkeiten. So wird durch die Gläubigerausschüsse eine frühestmögliche Beteiligung am Verfahren gewährleistet und nur so können die Gläubiger auf die richtige Verfahrensart, den richtigen Insolvenzverwalter und die Möglichkeit der Eigenverwaltung Einfluss nehmen. Die Kanzlei hat unter Leitung des Inhabers, Rechtsanwalt Ettelt, bislang mehr als 256 Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und Unternehmen und Gläubiger aktiv und gestaltend in dieser schwierigen Phase begleitet. Wir haben bislang über 49 Gläubigerausschüsse initiiert bzw. in diesen mitgearbeitet. Die Kanzlei begleitete bislang 49 Eigenverwaltungsverfahren und leitete 18 sog. Schutzschirmverfahren ein. Die Kanzlei wurde bereits im März 2015 vom Finance Magazin als eine der Top 5 Beraterkanzleien in Deutschland für ESUG-Verfahren ausgezeichnet.

Zum 01.01.2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) in Kraft getreten. Das StaRUG bietet drohend zahlungsunfähigen Unternehmen die Möglichkeit, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Hierfür sieht das neue Gesetz zahlreiche Sanierungsmittel, insbesondere einen sog. Restrukturierungsplan vor. Der Restrukturierungsplan ist stark an den Insolvenzplan angenähert und bietet dem Unternehmen die Möglichkeit seinen Gläubigern ein Angebot zur Neuordnung der Finanzen zu unterbreiten. Das Angebot kann sich hierbei an alle Gläubiger oder nur an Einzelne richten und verschiedenste Maßnahmen vorsehen, z.B. Kapitalschnitt, Stundungen, Debt-Equity-Swapt, Forderungsverzichte, u.a.

Die Entscheidung, welche Maßnahme zur Sanierung am besten geeignet erscheint, ist immer individuell und im Einzelfall zu entscheiden. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender betriebswirtschaftlicher und juristischer Expertise zur Seite und berät Sie und Ihr Unternehmen bei der frühzeitigen Vorbereitung und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen.

Profil

Die Schwerpunkte
unserer Anwälte sind:

Arbeitgeberarbeitsrecht
Ihr Ansprechpartner hier ist Rechtsanwalt Stefan Ettelt - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er berät und vertritt Unternehmen, insbesondere in folgenden Gebieten:
  • Beratung bei dem Abschluß von Arbeitsverträgen
  • Beratung und Vertretung des Arbeitgebers in allen arbeitsgerichtlichen Prozessen
  • Beratung und Vertretung des Arbeitgebers in allen Angelegenheiten gegenüber dem Betriebsrat
  • Beratung des Arbeitgebers bei Betriebsübergängen
  • Beratung und Vertretung des Arbeitgebers in allen betrieblichen Angelegenheiten
  • Arbeitnehmerarbeitsrecht
    Ihr Ansprechpartner hier ist der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Goltzsch. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, insbesondere in folgenden Gebieten:
  • Beratung bei dem Abschluß von Arbeitsverträgen
  • Beratung und Vertretung des Arbeitnehmers in allen arbeitsgerichtlichen Prozessen
  • Beratung und Vertretung des Betriebsrates
  • Beratung des Arbeitnehmers im Fall von Betriebsübergängen
  • Beratung und Vertretung des Arbeitnehmers in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (Kündigung, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Überstunden, Mobbing, Zeugnis)
  • Bau- und Architektenrecht
    Herr Rechtsanwalt Thomas Goltzsch ist ihr Ansprechpartner in allen bau- und architektrechtlichen Angelegenheiten. Er berät und vertritt Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
  • Gestaltung und Abschluss von privatrechtlichen Bauverträgen, Bauträgerverträgen
  • Begleitung bei der Durchführung komplexer Baumaßnahmen inkl. Abnahmetermin
  • Durchsetzung von baurechtlichen Forderungen bzw. Architektenhonoraren
  • rechtliche Begleitung im Gewührleistungsverfahren (vorgerichtlich / selbstündiges Beweissicherungsverfahren / gerichtliches Hauptsacheverfahren)
  • Familienrecht (Ehescheidung, Unterhalt), Erbrecht
    Ihre Ansprechpartnerin ist hier Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Carolin Greger. Sie berät und vertritt Mandanten, insbesondere in folgenden Gebieten:
  • Beratung und Vertretung in Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftsangelegenheiten
  • Vorbereitende Planung, Beratung und Erstellung von Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • bundesweite Vertretung vor allen Familiengerichten
  • Beratung und Vertretung bei der Vermögensauseinandersetzung von Eheleuten in Güterrechtsangelegenheiten (Zugewinnausgleich, Grundstücksauseinandersetzung u.a.)
  • Beratung und Gestaltung von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen
  • Vertretung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Beratung und Vertretung zu lebzeitigen Vorsorgemaßnahmen
  • Sicherung gewerblicher Unternehmen für den Erbfall - Übertragung von Unternehmen oder Anteilen hieran bereits zu Lebzeiten des Unternehmers
  • Grundstücksrecht
    Ihr Ansprechpartner hier ist Rechtsanwältin Rennert Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht Annett Rennert. Sie berät und vertritt Mandanten, insbesondere in folgenden Gebieten:
  • Beratung und Vertretung bei der Vertragsgestaltung zur Veräußerung oder zum Erwerb von Grundstücken und Grundstücksrechtenn
  • Auseinandersetzung von Miteigentümereigenschaften an Grundstücken
  • nachbarrechtliche Auseinandersetzungen
  • öffentliche Abgaben und Lasten auf Grundstücken
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
    Ihre Ansprechpartner hier ist Rechtsanwalt Stefan Ettelt - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er berät und vertritt Unternehmen, insbesondere in folgenden Gebieten:
  • Beratung bei der Unternehmensgründung (alle Rechtsformen)
  • Beratung von Führungskräften, wie GmbH-Geschäftsführer, Vorstände usw. (Abschluß und Beendigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers, Haftung des Geschäftsführers/Vorstandes usw.)
  • Beratung beim Unternehmenskauf / Unternehmensnachfolge
  • Beratung von Gesellschaftern (Eintritt, Mitwirkung, Ausscheiden)
  • Beratung und Mitwirkung bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • Beratung und Vertretung bei der Beendigung einer Gesellschaft
  • Insolvenzrecht
    Ihre Ansprechpartner hier sind Rechtsanwalt Stefan Ettelt, Rechtsanwältin Julia Schilling, Rechtsanwältin Ines Adam. Sie beraten und vertreten Unternehmen, insbesondere in folgenden Gebieten:
  • Beratung und Vertretung in der Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter (Forderungsdurchsetzung, Absonderung, Aussonderung von Rechten)
  • Beratung und Vertretung von Gesellschaften, Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern in der Krise des Unternehmens
  • Durchführung komplexer Sanierungsmaßnahmen
  • ESUG- und StaRUG - Projekte
  • Gewerblicher Rechtsschutz (Marken- und Patentrecht)
    Ihr Ansprechpartner hier ist Rechtsanwältin Annett Rennert. Sie berät und vertritt Mandanten, insbesondere auf folgenden Gebieten:
  • Durchsetzung und Abwehr von Abmahnungen
  • Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Wettbewerbsrecht
  • Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Urheberrecht
  • Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Markenrecht
  • Mietrecht
    Ihr Ansprechpartner hier ist Rechtsanwaltin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht Annett Rennert. Sie berät und vertritt Vermieter und Mieter, insbesondere in folgenden Gebieten:
  • Beratung und Vertretung bei Abschluß eines Mietvertrages
  • Beratung und Vertretung bei Beendigung des Mietvertrages
  • Vertretung bei der Durchsetzung des Räumungsanspruches des Vermieters
  • gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern in allen Angelegenheiten aus dem Mietverhältnis
  • Beratung und Vertretung bei der Erstellung und Durchsetzung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
  • Sanierung / Restrukturierung
    Ihre Ansprechpartner hier sind Rechtsanwalt Stefan Ettelt, Rechtsanwältin Julia Schilling und Rechtsanwältin Ines Adam. Sie beraten und vertreten Unternehmen, insbesondere in folgenden Gebieten:
    Hilfe in der Not durch Steuerbarkeit von Sanierungsprozessen ab drohender Krise bis zum erfolgreichen Abschluss des Insolvenzverfahrens – bei uns bleibt der Unternehmer an Bord

    Größtes Manko einer erfolgreichen Unternehmenssanierung war bislang die Intransparenz des Insolvenzverfahrens. In der Regel erfuhr der Unternehmer erst im Laufe des Insolvenzverfahrens und nach Eintritt irreversibler Tatsachen, ob der im weißen Kittel erschiene Insolvenzverwalter Arzt oder Fleischer ist. Wurden durch Berater aussichtsreiche Konzepte erstellt, so scheiterten diese außergerichtlich selten an der Bereitschaft von Lieferanten zum Verzicht, sondern überwiegend an institutionellen Gläubigern. Um in diesem Fall dem Unternehmer eine Chance einzuräumen, wurde das Insolvenzplanverfahren eingeführt. Dieses Instrument gebrauchten Insolvenzverwalter aufgrund der Komplexität im Vergleich zum Unternehmensverkauf viel zu selten. So kam es häufig vor, dass der Insolvenzverwalter das Unternehmen mit operativ gesundem Kern an Dritte verkaufte, damit dem Unternehmer die Wertschöpfungsquelle und Existenzgrundlage entzog, so dass dieser im Ergebnis selbst in die Insolvenz geriet. Nicht selten wurde dies der Öffentlichkeit und dem Insolvenzgericht dann auch noch als Sanierung des Unternehmens unter Erhalt von Arbeitsplätzen verkauft. Dies führte dazu, dass Berater die Stellung eines Insolvenzantrages nach Scheitern eines außergerichtlichen Sanierungsversuches nicht als weitere Lösungsmöglichkeit, sondern als Scheitern ansahen und den Unternehmer seinem Schicksal überließen. Dies ändern wir.

    Zum 01.03.2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Mit den zahlreichen Gesetzesänderungen wird sich die Beratungspraxis für Restrukturierungen und Sanierungen außerhalb des Insolvenzverfahrens wie auch die Abwicklung von Insolvenzverfahren nachhaltig verändern. Neben dem nach § 22a Abs. 1 InsO zwingenden vorläufigen Gläubigerausschuss mit für den Insolvenzrichter bindendem Vorschlagsrecht des Insolvenzverwalters bei Einstimmigkeit besteht für das drohend zahlungsunfähige Unternehmen die Möglichkeit, das sog. Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO durchzuführen. Künftig kann das Unternehmen bei vorliegender drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung innerhalb von drei Monaten und unter dem Schutz vor der Einzelzwangsvollstreckung in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan erstellen. Hierbei behält der Unternehmer die Kontrolle über die Unternehmensführung auch während des Insolvenzverfahrens. Darüber hinaus können die Verfahrenskosten allein aufgrund der ausschließlichen Einsetzung eines Sachwalters um mehr als 50 Prozent reduziert und eine Verfahrensdauer von unter einem Jahr gewährleisten werden.

    Andererseits droht dem Unternehmer in einer ungesteuerten Insolvenz auch bei positiver Fortführungsprognose der Unternehmensverlust, da die Gläubiger über die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital – sog. debt equity swap – die Geschäftsanteile übernehmen können. Aber auch für diesen Fall bieten wir Lösungsmöglichkeiten an.

    Wir haben gemeinsam mit namhaften Insolvenzverwaltern ein Modell zur Steuerung von Sanierungsprozessen entworfen, welches durch die Ausnutzung der sich nach dem ESUG bietenden Möglichkeiten einen einheitlichen Sanierungsprozess auch bei der Notwendigkeit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens gewährleistet. Hierdurch wird ermöglicht, dass dem redlichen Unternehmer über die Zwangsmechanismen im Sanierungsprozess sowie im Insolvenzverfahren nicht die Existenzgrundlage entzogen wird. Im Gegensatz zu anderen Beratern, sind wir in der Lage, bei Kriseneintritt ein Konzept zu erstellen, welches von vornherein bei Scheitern einer außergerichtlichen Einigung die Durchsetzung im Insolvenzverfahren ermöglicht.

    Zum 01.01.2021 ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG, in Kraft getreten. Das StaRUG bietet drohend zahlungsunfähigen Unternehmen die Möglichkeit, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender betriebswirtschaftlicher und juristischer Expertise zur Seite und berät Sie und Ihr Unternehmen bei der frühzeitigen Vorbereitung und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen.
    Strafrecht, Bußgeldrecht
    Ihr Ansprechpartner hier ist Rechtsanwaltin Carolin Greger. Sie berät und vertritt Mandanten, insbesondere auf folgenden Gebieten:
  • Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung in Verfahren vor den Strafgerichten
  • Vertretung in der Strafvollstreckung
  • Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten
  • Beratung und Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Tempoverstößen u.ä. vor der Verwaltungsbehörde (Ordnungsämter) und vor Gericht
  • Beratung und Vertretung bei Führerscheinmaßnahmen (Führerscheinentzug, Fahrverbot)
  • Vorbereitung einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU)
  • Beratung zum "Punkteabbau" im Verkehrszentralregister
  • Verkehrsstrafrecht, Verkehrsunfallrecht
    Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Carolin Greger ist Ihr Ansprechpartner in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Sie berät und vertritt Mandanten, insbesondere auf folgenden Gebieten:
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Verteidigung im Verfahren vor den Strafgerichten
  • Vertretung bei der Wieder- oder Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis
  • Vertretung in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
  • Vertretung im Ordnungswidrigkeitenverfahren vor den Gerichten
  • sofortige Beratung und Vertretung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nach Verkehrsunfällen
  • Regulierung von Verkehrsunfallangelegenheiten unmittelbar nach dem Unfallereignis mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
  • Beratung und Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
  • Beratung und Vertretung des Mandanten in der Auseinandersetzung mit dem eigenen Versicherer
  • Versicherungs- und Schadensrecht
    Ihr Ansprechpartner hier ist Rechtsanwaltin Carolin Greger. Sie berät und vertritt Mandanten, insbesondere in folgenden Gebieten:
  • Beratung und Vertretung in allen Schadens- und Schmerzensgeldangelegenheiten
  • Beratung und Vertretung wegen Reisemängeln
  • Beratung und Vertretung in allen Fragen der Tierhalterhaftung
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen gegen die Versicherungsgesellschaft (Diebstahl, Elementarschäden usw.)
  • Beratung und Vertretung im Rückforderungsfall des Versicherers
  • Wirtschaftsrecht
    Ihre Ansprechpartner hier sind Rechtsanwalt Stefan Ettelt und Rechtsanwältin Ines Adam. Sie beraten und vertreten Mandanten, insbesondere in folgenden Gebieten:
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen
  • Beratung und Vertretung im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Forderungsinkasso
  • Abwehr und Durchsetzung von gewerblichen Unterlassungsansprüchen
  • Unternehmenscoaching von Führungskräften
  • Wohnungseigentumsrecht
    Ihr Ansprechpartner hier ist Rechtsanwaltin und Fachanwültin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Annett Rennert. Sie berät und vertritt Mandanten, insbesondere auf folgenden Gebieten:
  • Beratung bei Erwerb/Veräußerung einer Eigentumswohnung
  • Vertretung in Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Beratung zu Problemen der Verwaltung des Gemeinschafts- und Sondereigentums
  • Beratung und Vertretung gegenüber dem Verwalter
  • Philosophie

    Die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt berät und betreut regional und überregional mittelständische Wirtschafts­unternehmen.

    Wir sind die Wirtschaftskanzlei mit einer langen und erfolgreichen Tradition und sehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen für unsere Mandanten. Unsere Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte sind hoch spezialisiert. Komplexe Rechtsfälle werden im Team bearbeitet und bewältigt. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Wirtschaftsrecht, d. h. die ganzheitliche Betreuung unseres gewerblichen Mandanten.

    Arbeitsrecht für Unternehmen, aber auch die Gestaltung von Unternehmensverträgen und die juristische Begleitung bei Unternehmensübertragungen einerseits, andererseits aber auch die Bewältigung komplexer Sanierungsmandate sind hierbei hervorzuheben. Wir sind Spezialisten bei der Steuerung von Sanierungsprozessen nach dem ESUG. Wir verfügen über ein zeitlich optimales Inkossomanagement, um Forderungen zu realisieren oder kurzfristig beizutreiben.

    Kanzleigebäude

    Willkommen in unserer Kanzlei

    Im Jahr 2015 haben wir im Herzen von Döbeln am Obermarkt 22 ein neues Kanzleigebäude errichtet und bezogen. Mit einer gelungenen architektonischen Gestaltung, mit einer Arbeitsfläche von ca. 470 qm und einem effektiven Hochwasserschutz haben wir die Grundlagen dafür geschaffen, auch in den nächsten Jahren vor Ort die Wirtschaftskanzlei zu sein.

    Wir blicken auf über 45 Jahre Kanzleitradition zurück und haben mit unserem Kanzleineubau dokumentiert, dass wir ein modernes Dienstleistungszentrum für Ihr Unternehmen am Beratungsmarkt abbilden.

    Historie

    Traditionskanzlei seit 1968

    Die Geschichte unserer Döbelner Traditionskanzlei geht zurück bis auf das Jahr 1968. Damals gründete Herr Rechtsanwalt Wolfgang Kulitzscher die Kanzlei in Döbeln. Rechtsanwalt Kulitzscher wurde 1934 in Dresden geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig.

    Die nicht einfache Aufgabe eines selbständigen Rechtsanwaltes in der DDR meisterte er ebenso wie den mit der deutschen Einheit einhergehenden Umbruch des Rechtssystems. Ende des Jahres 1998 übertrug er die Kanzlei an Herrn Rechtsanwalt Stefan Ettelt. Unter seiner Führung wurde die Kanzlei zu einer überregionalen Anwaltskanzlei ausgebaut, d.h. zu dem kompetenten und schlagkräftigen Beratungszentrum zur Lösung der Rechtsprobleme unserer Mandanten. Im Jahr 2018 feiert die Kanzlei ihr 50-jähriges Jubiläum.

    Karriere

    Werden Sie Teil unseres Teams!

    Unsere Kanzlei, welche auf eine langjährige Tradition zurückblicken kann, praktiziert modernes Insolvenzrecht nach ESUG und gehört hierbei zu den führenden Kanzleien im ostdeutschen Raum. Für unseren Standort in Dresden suchen wir unbefristet ab sofort eine/n

    Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit.

    Neben der Erstellung von Schriftsätzen, der Aktenführung und der Termin – und Fristenkontrolle gehört auch die Abrechnung der rechtsanwaltlichen Gebühren zu Ihrem Aufgabenbereich. Zudem unterstützen Sie unsere Anwälte bei der Bearbeitung von spannenden Eigenverwaltungsverfahren.

    Wir bieten Ihnen:
  • eine angenehme und kollegiale Arbeitsatmosphäre
  • flache Hierarchien in einem dynamischen Team mit Freude am Beruf
  • eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit mit Raum für Eigeninitiative
  • familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten
  • leistungsgerechte Vergütung mit der Option auf Sonderzahlungen
  • Übernahme von Kosten für Fortbildungen

  • Was Sie mitbringen:
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte oder ähnliche Qualifikation
  • Kenntnisse im Umgang mit MS-Office und Anwaltssoftware (im besten Fall RA-Micro)
  • Zuverlässigkeit und Selbstständigkeit, freundliches Auftreten
  • Berufserfahrung im Insolvenzrecht sind wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung

  • Wenn Sie uns kennenlernen möchten, senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an:

    Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt
    z.Hd. RAin Julia Schilling
    Löbtauer Str. 44
    01159 Dresden
    Ihre Bewerbung per E-Mail

    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

    Pressearchiv

    Insolvenz mit Zukunftsperspektive
    Veröffentlichung in:
    Magazintitel: back.intern
    Ausgabe: November 2017, Seite 26
    Herausgeber: i.a.b. – institut für absatzförderung im backgewerbe – verlags- und marketinggesellschaft mbH

    Wie steht es um Ihre Bäckerei? Falls die finanzielle Perspektive wackelig ist, sollten Sie frühzeitig gegensteuern – und lesen, was ein Insolvenzspezialist empfiehlt. ...  weiterlesen
    Sanierung eines gemeinnützigen Unternehmens am Praxisbeispiel der Diakonietochter Hilfe für das behinderte Kind gGmbH
    Veröffentlichung in:
    Magazintitel: Restart - Fachmagazin für Sanierung im Mittelstand
    Ausgabe: 1/2016, Seite 4-6
    Herausgeber: ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG

    Geschäftsführer Dr. Franz Sedlak und seinem Team gelang es in nur siebeneinhalb Monaten die Weichen für eine nachhaltige Sanierung im gemeinnützigen Tochterunternehmen der Diakonie Bayreuth zu stellen und Maßnahmen der Restrukturierung umzusetzen ...  weiterlesen
    Erfolgreiche Sanierung in Eigenverwaltung
    Veröffentlichung in:
    Magazintitel: BAU - das bundesweite Baumagazin
    Ausgabe: Dezember 2017, Seite 22-23
    Herausgeber: Knaak Verlag

    Seit 2001 gehen die Insolvenzen im Bauhauptgewerbe kontinuierlich zurück. Dennoch bleibt die Insolvenzanfälligkeit in dieser Branche hoch und liegt im Branchenvergleich in Deutschland über dem Durchschnitt. ...  weiterlesen
    Erfolgreicher Neustart aus der Krise
    Veröffentlichung in:
    Magazintitel: Back.Business
    Ausgabe: September 2017, Seite 68-70
    Herausgeber: Back Punkt Business UG

    Wenn eine Bäckerei in wirtschaftliche Not gerät, muss es noch lange nicht das Aus bedeuten. Die Großbäckerei Erntebrot holte sich rechtzeitig Hilfe von Sanierungsberatern. Ein gelungenes Beispiel, wie in kürzester Zeit eine Insolvenz in Eigenverantwortung das Geschäft wieder zum Laufen bringen kann. ...  weiterlesen
    Erntebrot vor der Wende
    Veröffentlichung in:
    Magazintitel: Back Journal
    Ausgabe: August 2017, Seite 16-19
    Herausgeber: Inger Verlagsgesellschaft mbH

    Auf dem Weg vom Kombinat zum wirtschaftlichen Großbücker blieb Erntebrot zunüchst auf der Strecke. Mit der Planinsolvenz soll jetzt in Dübeln die Wende gelingen. ...  weiterlesen