Ihr Ansprechpartner hier ist Rechtsanwalt Stefan Ettelt - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er berät und vertritt Unternehmen, insbesondere in folgenden Gebieten:
Beratung bei dem Abschluß von Arbeitsverträgen
Beratung und Vertretung des Arbeitgebers in allen arbeitsgerichtlichen Prozessen
Beratung und Vertretung des Arbeitgebers in allen Angelegenheiten gegenüber dem Betriebsrat
Beratung des Arbeitgebers bei Betriebsübergängen
Beratung und Vertretung des Arbeitgebers in allen betrieblichen Angelegenheiten
Ihr Ansprechpartner hier ist der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Goltzsch. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, insbesondere in folgenden Gebieten:
Beratung bei dem Abschluß von Arbeitsverträgen
Beratung und Vertretung des Arbeitnehmers in allen arbeitsgerichtlichen Prozessen
Beratung und Vertretung des Betriebsrates
Beratung des Arbeitnehmers im Fall von Betriebsübergängen
Beratung und Vertretung des Arbeitnehmers in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (Kündigung, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Überstunden, Mobbing, Zeugnis)
Herr Rechtsanwalt Thomas Goltzsch ist ihr Ansprechpartner in allen bau- und architektrechtlichen Angelegenheiten. Er berät und vertritt Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
Gestaltung und Abschluss von privatrechtlichen Bauverträgen, Bauträgerverträgen
Begleitung bei der Durchführung komplexer Baumaßnahmen inkl. Abnahmetermin
Durchsetzung von baurechtlichen Forderungen bzw. Architektenhonoraren
rechtliche Begleitung im Gewührleistungsverfahren (vorgerichtlich / selbstündiges Beweissicherungsverfahren / gerichtliches Hauptsacheverfahren)
Ihre Ansprechpartnerin ist hier Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Carolin Greger. Sie berät und vertritt Mandanten, insbesondere in folgenden Gebieten:
Beratung und Vertretung in Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftsangelegenheiten
Vorbereitende Planung, Beratung und Erstellung von Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträgen
Beratung und Vertretung bei Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
bundesweite Vertretung vor allen Familiengerichten
Beratung und Vertretung bei der Vermögensauseinandersetzung von Eheleuten in Güterrechtsangelegenheiten (Zugewinnausgleich, Grundstücksauseinandersetzung u.a.)
Beratung und Gestaltung von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen
Vertretung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Beratung und Vertretung zu lebzeitigen Vorsorgemaßnahmen
Sicherung gewerblicher Unternehmen für den Erbfall - Übertragung von Unternehmen oder Anteilen hieran bereits zu Lebzeiten des Unternehmers
Ihr Ansprechpartner hier ist Rechtsanwältin Rennert Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht Annett Rennert. Sie berät und vertritt Mandanten, insbesondere in folgenden Gebieten:
Beratung und Vertretung bei der Vertragsgestaltung zur Veräußerung oder zum Erwerb von Grundstücken und Grundstücksrechtenn
Auseinandersetzung von Miteigentümereigenschaften an Grundstücken
nachbarrechtliche Auseinandersetzungen
öffentliche Abgaben und Lasten auf Grundstücken
Ihre Ansprechpartner hier ist Rechtsanwalt Stefan Ettelt - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er berät und vertritt Unternehmen, insbesondere in folgenden Gebieten:
Beratung bei der Unternehmensgründung (alle Rechtsformen)
Beratung von Führungskräften, wie GmbH-Geschäftsführer, Vorstände usw. (Abschluß und Beendigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers, Haftung des Geschäftsführers/Vorstandes usw.)
Beratung beim Unternehmenskauf / Unternehmensnachfolge
Beratung von Gesellschaftern (Eintritt, Mitwirkung, Ausscheiden)
Beratung und Mitwirkung bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen
Beratung und Vertretung bei der Beendigung einer Gesellschaft
Ihre Ansprechpartner hier sind Rechtsanwalt Stefan Ettelt, Rechtsanwältin Julia Schilling, Rechtsanwältin Ines Adam. Sie beraten und vertreten Unternehmen, insbesondere in folgenden Gebieten:
Beratung und Vertretung in der Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter (Forderungsdurchsetzung, Absonderung, Aussonderung von Rechten)
Beratung und Vertretung von Gesellschaften, Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern in der Krise des Unternehmens
Durchführung komplexer Sanierungsmaßnahmen
ESUG- und StaRUG - Projekte
Ihr Ansprechpartner hier ist Rechtsanwältin Annett Rennert. Sie berät und vertritt Mandanten, insbesondere auf folgenden Gebieten:
Durchsetzung und Abwehr von Abmahnungen
Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Wettbewerbsrecht
Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Urheberrecht
Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Markenrecht
Ihr Ansprechpartner hier ist Rechtsanwaltin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht Annett Rennert. Sie berät und vertritt Vermieter und Mieter, insbesondere in folgenden Gebieten:
Beratung und Vertretung bei Abschluß eines Mietvertrages
Beratung und Vertretung bei Beendigung des Mietvertrages
Vertretung bei der Durchsetzung des Räumungsanspruches des Vermieters
gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern in allen Angelegenheiten aus dem Mietverhältnis
Beratung und Vertretung bei der Erstellung und Durchsetzung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
Ihre Ansprechpartner hier sind Rechtsanwalt Stefan Ettelt, Rechtsanwältin Julia Schilling und Rechtsanwältin Ines Adam. Sie beraten und vertreten Unternehmen, insbesondere in folgenden Gebieten:
Hilfe in der Not durch Steuerbarkeit von Sanierungsprozessen ab drohender Krise bis zum erfolgreichen Abschluss des Insolvenzverfahrens – bei uns bleibt der Unternehmer an Bord
Größtes Manko einer erfolgreichen Unternehmenssanierung war bislang die Intransparenz des Insolvenzverfahrens. In der Regel erfuhr der Unternehmer erst im Laufe des Insolvenzverfahrens und nach Eintritt irreversibler Tatsachen, ob der im weißen Kittel erschiene Insolvenzverwalter Arzt oder Fleischer ist. Wurden durch Berater aussichtsreiche Konzepte erstellt, so scheiterten diese außergerichtlich selten an der Bereitschaft von Lieferanten zum Verzicht, sondern überwiegend an institutionellen Gläubigern. Um in diesem Fall dem Unternehmer eine Chance einzuräumen, wurde das Insolvenzplanverfahren eingeführt. Dieses Instrument gebrauchten Insolvenzverwalter aufgrund der Komplexität im Vergleich zum Unternehmensverkauf viel zu selten. So kam es häufig vor, dass der Insolvenzverwalter das Unternehmen mit operativ gesundem Kern an Dritte verkaufte, damit dem Unternehmer die Wertschöpfungsquelle und Existenzgrundlage entzog, so dass dieser im Ergebnis selbst in die Insolvenz geriet. Nicht selten wurde dies der Öffentlichkeit und dem Insolvenzgericht dann auch noch als Sanierung des Unternehmens unter Erhalt von Arbeitsplätzen verkauft. Dies führte dazu, dass Berater die Stellung eines Insolvenzantrages nach Scheitern eines außergerichtlichen Sanierungsversuches nicht als weitere Lösungsmöglichkeit, sondern als Scheitern ansahen und den Unternehmer seinem Schicksal überließen. Dies ändern wir.
Zum 01.03.2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Mit den zahlreichen Gesetzesänderungen wird sich die Beratungspraxis für Restrukturierungen und Sanierungen außerhalb des Insolvenzverfahrens wie auch die Abwicklung von Insolvenzverfahren nachhaltig verändern. Neben dem nach § 22a Abs. 1 InsO zwingenden vorläufigen Gläubigerausschuss mit für den Insolvenzrichter bindendem Vorschlagsrecht des Insolvenzverwalters bei Einstimmigkeit besteht für das drohend zahlungsunfähige Unternehmen die Möglichkeit, das sog. Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO durchzuführen. Künftig kann das Unternehmen bei vorliegender drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung innerhalb von drei Monaten und unter dem Schutz vor der Einzelzwangsvollstreckung in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan erstellen. Hierbei behält der Unternehmer die Kontrolle über die Unternehmensführung auch während des Insolvenzverfahrens. Darüber hinaus können die Verfahrenskosten allein aufgrund der ausschließlichen Einsetzung eines Sachwalters um mehr als 50 Prozent reduziert und eine Verfahrensdauer von unter einem Jahr gewährleisten werden.
Andererseits droht dem Unternehmer in einer ungesteuerten Insolvenz auch bei positiver Fortführungsprognose der Unternehmensverlust, da die Gläubiger über die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital – sog. debt equity swap – die Geschäftsanteile übernehmen können. Aber auch für diesen Fall bieten wir Lösungsmöglichkeiten an.
Wir haben gemeinsam mit namhaften Insolvenzverwaltern ein Modell zur Steuerung von Sanierungsprozessen entworfen, welches durch die Ausnutzung der sich nach dem ESUG bietenden Möglichkeiten einen einheitlichen Sanierungsprozess auch bei der Notwendigkeit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens gewährleistet. Hierdurch wird ermöglicht, dass dem redlichen Unternehmer über die Zwangsmechanismen im Sanierungsprozess sowie im Insolvenzverfahren nicht die Existenzgrundlage entzogen wird. Im Gegensatz zu anderen Beratern, sind wir in der Lage, bei Kriseneintritt ein Konzept zu erstellen, welches von vornherein bei Scheitern einer außergerichtlichen Einigung die Durchsetzung im Insolvenzverfahren ermöglicht.
Zum 01.01.2021 ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG, in Kraft getreten. Das StaRUG bietet drohend zahlungsunfähigen Unternehmen die Möglichkeit, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender betriebswirtschaftlicher und juristischer Expertise zur Seite und berät Sie und Ihr Unternehmen bei der frühzeitigen Vorbereitung und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen.
Ihr Ansprechpartner hier ist Rechtsanwaltin Carolin Greger. Sie berät und vertritt Mandanten, insbesondere auf folgenden Gebieten:
Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
Verteidigung in Verfahren vor den Strafgerichten
Vertretung in der Strafvollstreckung
Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten
Beratung und Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Tempoverstößen u.ä. vor der Verwaltungsbehörde (Ordnungsämter) und vor Gericht
Beratung und Vertretung bei Führerscheinmaßnahmen (Führerscheinentzug, Fahrverbot)
Vorbereitung einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU)
Beratung zum "Punkteabbau" im Verkehrszentralregister
Ihr Ansprechpartner hier ist Rechtsanwaltin Carolin Greger. Sie berät und vertritt Mandanten, insbesondere in folgenden Gebieten:
Beratung und Vertretung in allen Schadens- und Schmerzensgeldangelegenheiten
Beratung und Vertretung wegen Reisemängeln
Beratung und Vertretung in allen Fragen der Tierhalterhaftung
Durchsetzung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen gegen die Versicherungsgesellschaft (Diebstahl, Elementarschäden usw.)
Beratung und Vertretung im Rückforderungsfall des Versicherers
Ihre Ansprechpartner hier sind Rechtsanwalt Stefan Ettelt und Rechtsanwältin Ines Adam. Sie beraten und vertreten Mandanten, insbesondere in folgenden Gebieten:
Beratung und Vertretung von Unternehmen
Beratung und Vertretung im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes
Forderungsinkasso
Abwehr und Durchsetzung von gewerblichen Unterlassungsansprüchen
Unternehmenscoaching von Führungskräften
Ihr Ansprechpartner hier ist Rechtsanwaltin und Fachanwültin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Annett Rennert. Sie berät und vertritt Mandanten, insbesondere auf folgenden Gebieten:
Beratung bei Erwerb/Veräußerung einer Eigentumswohnung
Vertretung in Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft
Beratung zu Problemen der Verwaltung des Gemeinschafts- und Sondereigentums
Beratung und Vertretung gegenüber dem Verwalter